Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Einzelfirma Martin Cerny

Fassung vom 1.Mai 2018

Alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen der Einzelfirma Martin Cerny erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Durch die Auftragserteilung gelten sie als anerkannt. Abänderungen dieser Bedingungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche oder telefonische Abmachungen erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie von der Einzelfirma Martin Cerny schriftlich bestätigt sind.

§ 1. Angebote

Alle Angebote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, sind stets freibleibend, soweit nichts anders ausdrücklich vermerkt ist. Das jeweils letzte Angebot hebt alle vorhergehenden Angebote auf. Schreib-, Druck- und Rechenfehler sowie Zwischenverkäufe vorbehalten.

Abweichende Vereinbarungen haben nur durch unsere schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Aufgrund knapper Kalkulationen bei unseren Sonderangeboten – sind hier keine zusätzlichen Rabatte möglich. (Ausnahme – Zusatzvereinbarungen oder bei ausdrücklich hingewiesene Mengenrabatten)

§ 2. Preise

Alle Preise – soweit nicht anderweitig angegeben – verstehen sich in Euro, pro Flasche, inklusive aller gesetzlichen Abgaben und Steuern und gelten ab Lager . Alle durch den Versand entstehenden Spesen, einschließlich allfälliger Ein- bzw. Ausfuhrabgaben, trägt der Käufer. Die in Katalogen, Prospekten, Preislisten etc. angegebenen Preise sind – soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben – Tagespreise und stets freibleibend. Für Nachbestellungen sind die Preise unverbindlich.

Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so ist die  Einzelfirma Martin Cerny berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

§ 3. Zahlung und Anzahlungen

Die Bezahlung hat, wenn nicht anderweitig vereinbart, durch Vorauskasse zu erfolgen. Die  Einzelfirma Martin Cerny behält sich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren vor.

Der Kaufpreis ist spätestens bei Lieferung der Ware fällig. Dies gilt auch für Teillieferungen, bei denen der Kaufpreis für die jeweils gelieferten Teilmengen zu bezahlen ist.

Ist Lieferung mit Zustellung vereinbart, so werden diese und eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet. Das Entgelt dafür wird bei Lieferung der Ware fällig. Sofern der verrechnete Preis nicht bei Lieferung voll bezahlt wird, ist der Überbringer der Waren berechtigt, diese auf Kosten des Käufers wieder mitzunehmen. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

Ist der Käufer mit der Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann die  Einzelfirma Martin Cerny:

die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben

eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,

den ganzen oder noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen (Terminverlust); dies gilt auch bei Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Verbraucher unter der Voraussetzung, dass die Einzelfirma Martin Cerny ihre Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens 6 Wochen fällig ist sowie die Einzelfirma Martin Cerny den Verbraucher unter Androhung des Terminverlustes und Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt hat,

Verzugszinsen von 5% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens 10% pro Jahr, plus Umsatzsteuer verrechnen und

bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten sowie vom Käufer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, begehren, wobei der Käufer sich insbesondere verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute ergeben. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkosten seitens  der Einzelfirma Martin Cerny anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt. Bei Bezahlung mit Gutscheinen kann für allfällige Restbeträge keine Gutschrift ausgestellt werden.

Rabatte und Skonti gelten nicht für Subskriptionen, Raritäten oder bereits reduzierte Waren. Rabatte, Skonti sowie Aktionsangebote sind nur bei der Abnahme von üblichen Haushaltsmengen anwendbar.

Bei Verzug mit der Zahlung von Rechnungen bis zu einem Betrag von EUR 250,- wird an den Käufer ein Mahnschreiben zur Zahlung des ausständigen Kaufpreises und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Kaufpreises, mindestens jedoch EUR 8,00 gerichtet. Bezahlt der Käufer diesen Betrag bis zu dem im Mahnschreiben genannten Termin nicht, ist die Einzelfirma Martin Cerny berechtigt, unverzüglich eine Mahnklage einzubringen.

Unberechtigter Skontoabzug wird gemahnt bzw. nachgefordert.

§ 4. Aufträge und Bestellungen

Bei Auftragserteilung hat der Kunde einen gewünschten Liefertermin sowie einen Ersatztermin zu nennen. Der Kunde ist verpflichtet, zu diesen Terminen die ordnungsgemäße Übernahme der bestellten Ware sicherzustellen.

Aufträge gelten als angenommen, wenn sie seitens der Einzelfirma Martin Cerny schriftlich bestätigt sind oder darüber Rechnungen erteilt sind. Die Einzelfirma Martin Cerny behält sich vor Sicherheiten zu verlangen bzw. vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Bonität des Käufers nicht gesichert ist.

Mindestbestellmengen: Ein Mindestbestellwert wird nicht vorgegeben. (logistisch jedoch einfacher und „bruchsicherer“ in Einheiten – 1 – 2 – 3 – 6 – 12 – 24 – …)

§ 5. Lieferfrist und Rücktritt vom Vertrag

Die Lieferung erfolgt durch die Einzelfirma Martin Cerny oder einen beauftragten Spediteur zu geschäftsüblichen Zeiten. Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist die Einzelfirma Martin Cerny berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn Leistungen seitens der Einzelfirma Martin Cerny nicht vertragsgemäß erbracht wurden.

Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. Die Einzelfirma Martin Cerny behält sich vor, bei Überzeichnung eines Produktes den Bestellern auch geringere Mengen zuzuteilen. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch von der Einzelfirma Martin Cerny nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht bzw. verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer dieser Hindernisse. Zu den von der Einzelfirma Martin Cerny nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere: Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder Vormaterialien von Dritten, bei Subskriptionen oder verspäteter Freigabe der Waren durch den Lieferanten von der Einzelfirma Martin Cerny, Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten von der Einzelfirma Martin Cerny ), Verkehrsstörungen, Aussperrungen, Streiks und unvorhersehbare Wetterbedingungen sowie bei allen Fällen höherer Gewalt. Bei Geschäften mit Verbrauchern sind nur sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, zulässig. Dies gilt insbesondere für zumutbare Lieferüberschreitungen und dergleichen.

Die Einzelfirma Martin Cerny ist in dem obengenannten Punkt berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist dagegen ein von der Einzelfirma Martin Cerny zu vertretender Lieferverzug trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen.

Bei teilbaren Leistungen hat der Kunde kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbarer Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den Käufer verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig nachgeliefert werden können, ist der Kunde nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.

Erklärt der Kunde ungerechtfertigt, am Vertrag nicht festhalten zu wollen („Storno“), und stimmt die Einzelfirma Martin Cerny dem schriftlich zu, so hat die Einzelfirma Martin Cerny bei Lagerware Anspruch auf 15% des Kaufpreises als pauschalierter Mindestschadenersatz („Stornogebühr“). Bei Bestellware ist eine derartige Vertragsauflösung grundsätzlich ausgeschlossen.

Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

Die Einzelfirma Martin Cerny behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen, die dann aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die Einzelfirma Martin Cerny wirksam werden.

Für Online-Gutscheine gelten zusätzlich die im Internet genannten Bedingungen.

§ 6.WIDERRUFSRECHT

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.

§ 7. Gewährleistung

Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, oder Erklärungen der Angestellten von der Einzelfirma Martin Cerny sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich erfolgen.

Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel der Einzelfirma Martin Cerny unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Vorlage der angebrochenen Ware und Originalrechnung.

Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Fakturenwert der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.

Die Einzelfirma Martin Cerny erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb einer angemessenen Frist.

Handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Design stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.

Korkersatz: Es besteht kein generelles Recht auf Korkersatz. Kork und Wein sind Naturprodukte, deshalb sind vereinzelte korkkranke Flaschen unvermeidbar. Eventuelle Ausscheidungen ( z.B. Depot oder Weinstein) sind kein Mangel.

§ 8. Rückgabe der Ware

Die Einzelfirma Martin Cerny ist bis auf Widerruf bereit, bei ihr gekaufte Waren gegen Erstattung des vollen Kaufpreises unter folgenden Voraussetzungen zurückzunehmen: Die Rückgabe muss innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum originalverpackt, unbeschädigt und unter Vorlage der Originalrechnung erfolgen.

Die Rücknahme erfolgt zu dem zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs gültigen Preises.

Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt in Form einer Gutschrift. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind separat Ausstellungsartikel, Restposten und Teilmengen aus Verpackungseinheiten sowie Teilmengen aus Sets.

Ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und hat er seine Bestellung per Post, Telefon, Telefax, E-Mail oder über den Internet-Onlineshop aufgegeben, so kann er gemäß §§ 5e – 5h KSchG innerhalb von sieben Tagen ab Lieferung schriftlich oder durch Rücksendung der Ware vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf keiner Begründung, sondern muss nur fristgerecht abgesendet werden. Der Käufer erhält gegen Rücksendung der Ware den bereits bezahlten Kaufpreis (ausgenommen Versandkosten) zurückerstattet, hat jedoch die Kosten der Rücksendung zu tragen.

§ 9. Haftung für Schadenersatz

Die Einzelfirma Martin Cerny haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an der Person. Die Haftung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit 5% des Warenwertes begrenzt. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ist ausgeschlossen.

§ 10. Lieferungen

Die Auslieferung der Ware erfolgt in Kartons durch Post, Bahn, Spedition. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Auslieferung, oder im Falle der Abholung der Weine durch den Käufer mit deren Bereitstellung, auf diesen über. Der Auftraggeber behält sich in jedem Fall Teillieferungen vor. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung sowie bei gänzlicher Nichtlieferung hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Bei unvorhergesehenen Ereignissen ist die Einzelfirma Martin Cerny berechtigt, die Lieferzeit zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager St. Pölten an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.

Für das Abtragen der Ware an einen gewünschten Ort werden separate Kosten verrechnet!

Die Einzelfirma Martin Cerny versendet prinzipiell ausschließlich innerhalb Österreichs. Unsere Preise gelten ab Lager. Alle durch den Versand entstehenden Spesen, einschließlich allfälliger Ein- bzw. Ausfuhrabgaben, trägt der Käufer.

Grundsätzlich – verstehen sich unsere Preise stets ab Lager St. Pölten –  Frei Haus Lieferungen wir ab folgenden Bestellgrößen:

Lieferbedingungen PRIVATKUNDEN:

                 Österreich          –  bereits ab € 250,-  Frei Haus, Postzustellung: bis 6 Fl.  € 10,–; bis 12 Fl. € 20,–; darüber pauschal € 25,–

                                  Ausgenommen sind Aktionsweine,  Broker-Artikel sowie Sonderverkäufe aus Newslettern (ex Lager)

Lieferbedingungen GASTRO-KUNDEN:

                 „Gastro-Kunden“            ab € 500,-             Frei Haus – Ö

                                   Ausgenommen sind Aktionsweine,  Broker-Artikel sowie Sonderverkäufe aus Newslettern (ex Lager)

§ 11. Abholungen

Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe an den Käufer über.

Bei Zustellung der Ware durch die Einzelfirma Martin Cerny erfolgt die Übergabe an dem für die Ladebordwand oder den Kran eines Lkw erreichbaren Punkt und geht Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe an den Kunden oder dessen Vertreter über.

Bei der Einzelfirma Martin Cerny bestellte bzw. kommissionierte Ware ist innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung bzw. Kommissionierung abzuholen. Eine allfällige längere Lagerzeit bis zu maximal 4 Wochen muss vereinbart und auf dem Auftrag bzw. der Rechnung erfasst werden.

Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, hat die Einzelfirma Martin Cerny das Recht, entweder die Ware auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagergebühr von 5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat plus Umsatzsteuer zu lagern und auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder aber nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Käufer eine sofort fällige Manipulationsgebühr von 10% des Kaufpreises plus Umsatzsteuer zu zahlen hat.

§ 12. Subskriptionen

Die Einzelfirma Martin Cerny bietet keine Subskriptionen an.

§ 13. Jugendschutz

Die Abgabe und die Zustellung von Wein und Spirituosen kann nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist die Einzelfirma Martin Cerny berechtigt, Ware erst nach Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu übergeben. Im Fall der berechtigten Verweigerung der Übergabe ist der Kunde zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet (zB. Kosten der Zustellung).

§ 14. Datenschutz

Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Diese Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kundenpflege verwendet. Ebenso erklärt sich der Besteller mit der Zusendung von Newslettern und Preislisten – per e-Mail sowie per Post – einverstanden.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO).

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Erstellung unverbindlicher Angebote und Rechnungslegung.

Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung Ihrer Bestellung. Zur Vertragserfüllung geben wir Ihre Daten an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung bestellter Waren erforderlich ist.

§ 15. Gerichtsstand und sonstige Bestimmungen

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist St. Pölten, ausschließlicher Gerichtsstand ist Ebenfalls St. Pölten.

Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten zuständig.

Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt unverändert bestehen.

Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Martin Cerny